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5 Ziele für das Jahr 2020: Plochingen hat sich verpflichtet!

Dass jede Person jeden Ort erreichen kann, ist nicht selbstverständlich. Insbesondere Menschen im Rollstuhl oder Personen mit einer Gehhilfe, wie dem Rollator, haben einige Schwierigkeiten. In der heutigen Gesellschaft ist es uns besonders wichtig, aufgeschlossen und für jeden zugänglich zu sein. Deshalb ist Barrierefreiheit ein großes Ziel, dessen Verwirklichung Offenheit für alle bietet.

Doch wo fängt man an? 

Zusammen mit dem Stadtseniorenrat hat das Projekt Inklusives Plochingen nun fünf Prioritäten im Rückblick auf die Stadtbegehung (https://inklusivesplochingen.blogspot.com/2019/12/offentliche-begehung.html) ausgearbeitet. Die Stadt Plochingen hat sich dazu verpflichtet, diese fünf Ziele bis zum Ende des Jahres 2020 zu verwirklichen.

 

1.  Behindertengerechte Toiletten in der Innenstadt

 Es gibt nur eine öffentliche Toilette: Die Toiletten in den Gaststätten sind kaum nutzbar, da die Einrichtungen zu eng oder nur über Stufen erreichbar sind.
Die Ungere-Toilette scheint auf den ersten Blick barrierefrei. Die Tür ist jedoch für Rollstuhlfahrer kaum zu öffnen, sie ist zu schwer. Außerdem fällt sie sofort zu und schlägt somit gegen den Rollstuhl. Rollatorbenutzer schlägt sie in den Rücken. Die Ungerer-Toilette ist so nicht benutzbar. Des Weiteren fehlen eine Beschilderung für die Behindertentoilette (die öffentliche ist nur mit einem Damensymbol gekennzeichnet) sowie ein automatischer Türöffner. 

 2. Der Behindertenparkplatz in der Bahnhofstraße

 

Von den zwei Parkplätzen in der Bahnhofstraße ist nur einer benutzbar: der Vordere ist zu schmal und liegt zu nah am Kreisverkehr. Dort ist es einem autofahrenden Menschen, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, nicht möglich auszusteigen.

3. Der Behindertenparkplatz in der Häfnerstraße


Durch die Länge der Parkplätze in der Häfnerstraße sind diese für ein Auto, in dem ein Rollstuhl transportiert wird und durch die Heckklappe herausfahren muss, nicht zu nutzen. Der Parkplatz vor der Volksbank ist ebenfalls unnutzbar, da andere parkende Autos ggf. im Weg stehen. Eine Lösung findet sich in der Entfernung der Pflanzenkübel. 
 











 4. Der Bordstein in der Schorndorfer Straße


Einmündung Gablenberg in der Schorndorfer Straße: Der Weg entlang dieser Straße ist durch eine Einmündung unterbrochen. Zwar ist die Bordsteinkante auf der einen Seite der Gabelung abgesenkt, jedoch stehen Rollstuhlfahrer und Rollatorbenutzer auf der anderen Seite vor einem Hindernis. Eine einseitige Absenkung der Bordsteinkante stellt eine simple Lösung mit großer Wirkung dar.

5. Der Fußgängerüberweg beim Stumpenhof


Der Fußgängerüberweg der Hauptstraße am Cafè Morlock Richtung Busbahnhof ist zu hoch. Mit Rollstuhl ist dies nicht zu bewältigen. Ein Rollator muss angehoben werden. 
Unsere allgemeine Empfehlung für Bordsteine lautet: Menschen mit Sehbehinderung brauchen einen Bordstein mit einer minimalen Höhe von 3cm, eine farbige Markierung und ergänzende Signale (Rippen, Noppen). Für Rollstuhlfahrer ist es am besten, wenn der Bordstein ebenerdig (oder höchstens um 2cm erhöht) ist. 
Die Insel in der Mitte soll so ausgebaut werden, dass beide Lösungsansätze berücksichtigt werden: Die eine Hälfte ist Rollstuhlgerecht, die andere ist Sehbehindertengerecht.
Des Weiteren soll ein Zebrastreifen auf dem Teckparkplatz angebracht werden.


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